Ratenkredite

Bis zu 100.000 € als Ratenkredit (für Ehegatten, Bonität vorausgesetzt)

Für persönliche Anschaffungen oder Zusammenfassung von mehreren Ratenkrediten, vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung, bei wirtschaftlich starken Verhältnissen sind bis zu 100.000 € Kreditvergabe an Ehegatten möglich. Pro Person sind maximal 50.000 € Ratenkredit in diesen Fällen beantragbar. Überwiegend erteilen Kreditgeber an Ehegatten für gemeinschaftlich angefragte Darlehen bis zu 75.000 € Ratenkredit. Jeder Kreditanbieter hat hier eigene Vorgaben. Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns.

 

Sichern Sie sich selbst und Ihre Familie für den schlimmsten Fall ab: Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit

Die meisten Banken bieten mit Ihrem Ratenkredit eine sogenannte Ratenkreditversicherung an. Je nach Leistungsmerkmalen des Anbieters, können Sie hier Risiken wie Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit der versicherten Person absichern. Je mehr Leistungen diese Ratenkreditversicherung abgedeckt, desto höher ist die Einmalprämie, die zu Beginn des Ratenkredits als einmalige Zahlung zum Nettokredit addiert und berechnet wird zum Bruttokredit, aus dem dann Zinsen berechnet werden und den Sie vollständig, regelmäßig tilgen. Bei vorzeitiger Tilgung Ihres Ratenkredits erhalten Sie auf Antrag auch nicht verbrauchte Anteile aus der Ratenkreditversicherung zurück.

Erforderliche Dokumente
(bei Ehegatten von beiden Personen jeweils)

  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit allen Seiten (Arbeiter, Angestellte)
  • Den aktuellen Krankengeldbescheid Ihrer Krankenversicherung, sofern Sie sich in den letzten drei Monaten im dauerhaften Krankenstand befanden, mit allen Seiten (Arbeiter, Angestellte)
  • Die letzte Bezügemitteilung mit allen Seiten (Angestellte im öffentlichen Dienst)
  • Den aktuellen Besoldungsbescheid mit allen Seiten (Beamte/ Pensionäre)
  • Den aktuellen Rentenbescheid mit allen Seiten (Rentner)
  • Den aktuellen Betriebsrentenbescheid mit allen Seiten (Rentner)
  • Den aktuellen Rentenbescheid aus privaten oder Arbeitgeberfinanzierten Versicherungen mit allen Seiten (Rentner, Privatiers)

Bei Zusammenfassung von Ratenkrediten/ Girokonto-Überziehungen

  • Ratenkreditverträge der abzulösenden Darlehen mit allen Seiten
  • Kontoauszüge des abzulösenden Darlehenskontos, sofern vorhanden
  • Vollständige und gänzlich lesbare Kontoauszüge des Girokontos der letzten drei Monate (kann variieren je nach Bank-Angebot)

Bei wohnwirtschaftlichen Verwendungen

  • Handwerkerangebote oder -Rechnungen

Allgemeine Darlehensvoraussetzungen

Verpartnerte/ Verheiratete:
Grundsätzlich müssen beide Partner gemeinschaftlich Darlehen beantragen.

Bonität:
Wirtschaftliche Stabilität als Arbeiter/in, Angestellte/r, Beamte/r, Rentner/in, Pensionär/in und einwandfreie Schufa-Auskunft sind grundsätzlich Bedingung. Gewerbetreibende und Freiberufler/innen können wir hier leider nicht bedienen. Ihren Wohnsitz, Arbeitsplatz und Ihr Girokonto müssen Sie in Deutschland haben.



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