Professionelle Geldanlage

Trauen Sie sich mal etwas Neues zu!
Ihre Wünsche und Ziele stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir beraten Sie unabhängig und individuell, denn unsere Anlage-Angebote müssen zu Ihren Bedürfnissen passen und nicht umgekehrt. Wir setzen auf langfristige und nachhaltige Erfolge, aber nicht auf kurzfristige Renditen um jeden Preis der Welt.

 

Kurzfristige oder langfristige Verfügbarkeiten, konservative Anlagestrategien oder eine höhere Risikobereitschaft – wir erfüllen Ihre Wünsche. Sie stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Von Einmal-Anlagen, größeren Kapitalsummen oder auch Vermögensverwaltungen, über Sparpläne zum Vermögensaufbau und Vermögenswirksame Leistungen Ihres Arbeitgebers, selbst Fondsdepots mit Versicherungsschutz – wir beraten Sie zu allen Geldanlagen.

 

Wir sind Finanzanlagenvermittler § 34f Abs. 1 S. 1 GewO und müssen Sie aufgrund regulatorischer Anforderungen künftig befragen, ob und wie streng nachhaltig Sie ihr Geld anlegen möchten. Dahinter steckt unter anderem das Ziel der Europäischen Union, mehr Anlegergelder in Richtung nachhaltiger Investments zu lenken. Dadurch sollen nachhaltige Vorhaben belohnt und Herausforderungen wie z. B. der Klimawandel bekämpft werden.

Die EU-Gesetzgebung sieht derzeit drei wesentliche Auswahlmöglichkeiten vor, nämlich die Geldanlage…

  • unter Vermeidung der sogenannten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAIs)
  • in Anlagen, die nach der EU-Offenlegungsverordnung und/oder
  • in Anlagen, die nach der Taxonomie-Verordnung als nachhaltig gelten. Anlagen nach diesen Vorgaben können miteinander kombiniert werden. Sie als Kund:in können zudem wählen, wie hoch der Anteil dieser Anlagen im Portfolio ausfallen soll.

 

Wichtigste nachteilige Auswirkungen (PAIs)

Die am wenigsten strengste Auswahlmöglichkeit ist die Vermeidung sogenannter „Principle Adverse Impacts“ (PAIs). Die Auswahl von PAIs hat das Ziel, die bedeutendsten negativen Einflüsse auf die Umwelt und Sozialgesellschaft zu verringern oder zu verhindern.

Als Kund:in können Sie bestimmte PAIs, deren Vermeidung ihnen besonders am Herzen liegt, auswählen.

  • Produktanbieter können sich Schwellenwerte setzen. Die Gesellschaften verpflichten sich, dass ihre Investmentprodukte den definierten Anteil an PAIs nicht überschreiten.
  • Die PAIs sind keine strikten Ausschlüsse, sondern lassen den Produktanbietern individuellen Spielraum.
  • Als PAIs sind z. B. Treibhausgasemissionen, die Gewässerverschmutzung und auch soziale Verstöße von Staaten definiert.

Ein gemeinsames Konzept verschiedener Produktanbieter-Verbände definiert darüber hinaus Mindestausschlüsse. Dieses Verbändekonzept etabliert sich derzeit in der Praxis.

  • Beim Verbändekonzept werden bestimmte Anlagen gänzlich ausgeschlossen, z. B. geächtete Waffen.
  • Für andere Ausschlüsse gelten feste Obergrenzen. So dürfen beispielsweise Investments in Rüstungsgüter die 10-%-Schwelle nicht überschreiten.
  • Das Verbändekonzept kann mit der kundenindividuellen PAI-Auswahl kombiniert werden.

 

 

EU-Offenlegungsverordnung

Die nächststrengere nachhaltige Anlagemöglichkeit bieten Investitionen nach den Regeln der EU-Offenlegungsverordnung.

Hierbei gelten Fonds als nachhaltig, die die Vorgaben nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung erfüllen. Artikel-9-Fonds müssen die nachhaltige Anlage als ein Hauptziel in der Anlagestrategie verankern und messbar zum Erreichen eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen. Damit verbunden sind weitreichende Vorgaben, wie genau die Fondsgesellschaft diese Ziele zu dokumentieren und offenzulegen hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch die etwas weniger strengen Artikel-8-Fonds, die sich nicht zwingend ein bestimmtes Nachhaltigkeitsziel vornehmen müssen, als nachhaltige Anlagen gelten. Dazu müssen sie jedoch mindestens verbindlich die PAIs in ihre Nachhaltigkeitsstrategie einbeziehen.

  • Weder Artikel-8- noch Artikel-9-Fonds dürfen nachhaltige Ziele wesentlich beeinträchtigen.
  • Eine gute Unternehmensführung bei Firmen, in die investiert wird, ist Vorrausetzung.
  • Als nachhaltige Investments gemäß der EU-Offenlegungsverordnung gilt z. B. der Beitrag zum Erreichen eines Umweltziels, etwa die Nutzung von erneuerbaren Energien.
  • Die Definitionen der Offenlegungsverordnung lassen Interpretationsspielraum.

Den genauen Wortlaut der EU-Offenlegungsverordnung finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R2088&from=DE

 

 

EU-Taxonomie-Verordnung

Die Anlage gemäß der Taxonomie-Verordnung stellt die strengste der drei Auswahlmöglichkeiten dar.

  • Die Taxonomie definiert anhand technischer Bewertungskriterien genau, welche Investments als nachhaltig gelten.
  • Im Vordergrund stehen derzeit sechs Umweltziele.
  • Taxonomie-konforme Anlagen müssen zu mindestens einem dieser Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten.
  • Sie dürfen kein Umweltziel wesentlich beeinträchtigen und sollen bestimmte international anerkannte soziale Mindeststandards einhalten.
  • Außerdem müssen sie die erwähnten technischen Standards der EU einhalten: Je nach Wirtschaftsbereich gelten andere Kriterien.
  • Im Gegensatz zu den PAIs sowie der Offenlegungsverordnung gibt es weniger Spielraum für Interpretationen

 

 

Werbung und Details zu einzelnen Investitionsmöglichkeiten sind uns gesetzlich nicht gestattet. Jeder Entscheidung muss eine Beratung voraus gehen. Sie werden sehen, es kann sich sehr lohnen. Nutzen Sie unser umfassendes Beratungsangebot. Bitte nehmen Sie für ein Erstgespräch Kontakt mit uns auf: 0621 4014821 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Wir verfügen über eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO und handeln damit ausschließlich mit Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. Alle Wertpapiere sind börsenhandelsfähig am geregelten Markt und verfügen über Wertpapierkennnummern.

 

"Börsenerfolg ist eine Kunst und keine Wissenschaft."     Zitat: André Kostolany (geboren 1906, verstorben 1999), war ein Börsen- und Finanzexperte, der sich durch seine zahlreichen Bücher, Kolumnen und Vorträge den Status eines Börsengurus erwarb, auch wenn er selbst nie als solcher bezeichnet werden wollte.

Ganz im Sinne von André Kostolany werben wir für Ihr Vertrauen, Ihren Mut für Veränderungen und Ihr gutes Gespür für Geld. Sie brauchen nur Geduld und unser Knowhow.

 

 

Hinweise zur EU-Transparenz-Verordnung (TVO).

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